Ambulante Pflege
Ansprechpartner
Sven Janauscheck
Tel: 035971 747210
Schillerstraße 44
01855 Sebnitz
Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Der ambulante Pflegedienst des Deutschen Roten Kreuzes sorgt dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.
Länger eigenständig leben
Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bietet unser ambulanter Dienst sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an.
Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
- chronisch Kranke
- kurzzeitig Erkrankte
- behinderte Menschen
- pflegebedürftige Menschen jeden Alters
- Personen, die eine ärztliche Verordnung zur häuslichen Pflege haben
DRK - App
Alle Rotkreuz-Angebote in meiner Umgebung auf einen Blick26.000 Mal Lebenshilfe in den unterschiedlichsten Lebenslagen - dies bietet die kostenfreie Rotkreuz-App.
Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
- Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
- Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
- Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen, wie z.B. zur Pflegeversicherung
- Informationen über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
- Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen oder Reinigen der Wohnung
- Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung
Wo kann ich mehr erfahren?
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst bei Ihnen vor Ort. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.
Sprechen Sie uns an, wir sind gern für Sie da!
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
- Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
- Hautpflege, Haarpflege
- Aus- und Ankleiden
- Mobilisation, Bett richten
- Mundpflege, Rasur
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenhäusern, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
- Verabreichen von Injektionen
- Blutzuckermessung
- Verbände z.B. Kompressionsverbände, Wundverbände
- Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
- Dekubitus-Versorgung
- Augentropfen verabreichen
- Vorbereiten, Verabreichen und Besorgen von Medikamenten
- Stoma-Versorgung
- Einläufe
- Enterale Ernährung über PEG Sonde
- Parenterale Ernährung über Port
- Überwachung der Vitalwerte
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit unserem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.