fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.

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Krankentransport

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Ansprechpartner


Rico Truhöl

Tel: 035971 74725 
rettungsdienst@drk-sebnitz.de Schillerstraße 44b
01855 Sebnitz

Schnell und sicher zur Behandlung

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. Auch Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung u.a. dann erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H" (hilflos) besitzen oder den Pflegegrad 3,4 oder 5 nachweisen können. Bei Pflegegrad 3 muss die eingeschränkte Mobilität zusätzlich von einem Arzt dokumentiert werden.

Wie bestelle ich einen DRK-Krankentransport

Bitte nutzen Sie die PLZ-Suche für nächstgelegene DRK-Angebote und den dort angegebenen Ansprechpartner. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Roten Kreuz vor Ort – nutzen Sie dazu das Kontaktfeld.

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Nehmen Sie bitte mit unserem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.

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